
In den vier Jahren Vereinsgeschichte haben uns viele Fragen bezüglich des Gutshofs Öttershausen erreicht. Zum Beispiel:
Diese und andere Fragen werden auf unserer FAQ-Seite beantwortet. Dort können Sie u.a. erfahren, dass unser Verein einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Eigentümer geschlossen hat, welcher eigentumsähnliche Rechte auf 50 Jahre verleiht.