Balthasar Neumann war für den Fürstbischof Friedrich-Karl von Schönborn (1674-1746) nicht nur als „Baumeister“ des Fürstbischofstum Würzburg und Bamberg, aber auch für ihn als „Privatmann“ tätig. Von seinem Onkel Lothar Franz von Schönborn (1655-1729), Fürstbischof von Bamberg und Kurfürst und Erzbischof von Mainz, erbte er u.a. den Ort Gaibach.
Friedrich-Karl von Schönborn beauftragte Balthasar Neumann mit dem Neubau der Gaibacher Pfarrkirche. Erste Erwähnungen sind in den Briefen zwischen den beiden ab 1740 enthalten, der Bau fand zwischen 1741-1745 statt. Die Dreifaltigkeitskirche ist ein innovativen, bedeutend Bauwerk Neumanns, mit vielen hoch technischen Details. In seinen Briefen erwähnt Balthasar Neumanns Aufenthalte zwecks Ortsbesichtigungen in Gaibach.
Aus den Briefen geht auch hervor, dass Balthasar Neumann sich mehrfach mit dem Gutshof Öttershausen beschäftigt hat, und zwar im Zusammenhang mit den dort eingerichteten Getreidespeichern.
Aufgrund von der historischen Quellen, der Baukonstruktion und der überaus qualitätvollen Ausführung ist die Urheberschaft Balthasar Neumanns von der heutigen Wissenschaft völlig unumstritten.
Der jahrelange Verfall hat viele Ursachen. Der Hof war seit Jahrhunderten verpachtet. In den Nachkriegsjahren wurden notwendige Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt. Überdies hatte schon ein Großbrand kurz nach dem 2. Weltkrieg zu schweren Schäden geführt. Die letzte Ernte wurde 1980 eingefahren, seither verfällt das ehemalige Gut. Bereits 1995 hatte das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst den Abbruch der Anlage erlaubt. Der jetzige Eigentümer übernahm die Anlage in Erbfolge im Jahre 1998, schon als weitgehend ruinöse Anlage.
Erst 2005 konnte der Bauforscher Dr.-Ing. Alexander Wiesneth den wahren Wert insbesondere der Getreidespeicher erkennen. Davor war die Bedeutung (u.a. die Urheberschaft von Balthasar Neumann) weitestgehend unbekannt.
Der Abbruch eines Großteils des Hofes 2012 wurde durch die Denkmalbehörden angesichts der vorangegangenen bereits erwähnten Inaussichtstellung des Abbruchs, der gesamten Anlag, erlaubt. Nach weitergehendem Verfall der allein noch verbliebenen, besonders wertvollen Getreidespeicherbauten schien es wenig Hoffnung mehr zu geben, diese noch retten zu können.
Unser Verein wurde 2021 gegründet mit dem Ziel, das Gebäude für die Nachwelt als einzigartiges Zeugnis der Bautechnik und -kunst zu erhalten. Seitdem bemühen wir uns um eine Rettung des Baus. Dabei haben wir die Zukunft im Blick. Die vergangenen für den Erhalt und die Würdigung des Baus ungünstigen Entwicklungen spielen für unsere Vereinsarbeit angesichts seiner herausragenden Bedeutung für die Allgemeinheit, keine Rolle mehr. Uns ist es in unzähligen ehrenamtlichen Stunden gelungen, wichtige Entscheidungsträger in der Politik und Gesellschaft auf die Notwendigkeit des Erhalts von Öttershausen aufmerksam zu machen und den dringenden Handlungsbedarf sowie die Bedeutung des Denkmals in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen. Damit sind wir einer Rettung so nahe gekommen, wie wir jetzt sind.
Die Besonderheiten des Balthasar Neumann Baus sind im Wesentlichen erhalten geblieben und mit vertretbarem Aufwand zu retten. Teile des Dachwerks können sogar noch an Ort und Stelle (in situ) repariert werden, die abzubauenden Teile können bei einem späteren Wiederaufbau mitverwendet werden. Auch einige der originalen handgestrichenen Dachziegel können erhalten und wiederverwendet werden.
Die Gewölbe sind durchgehend erhalten, trotz jahrzehntelanger Feuchtigkeitseinwirkung sind diese in keinem Bereich eingestürzt. Pressemeldungen über einen teilweisen Einsturz ent-sprechen in diesem Punkt nicht den Tatsachen.
Wesentliche Merkmale der Architektur von Balthasar Neumann können an dem Objekt studiert werden. Insbesondere die bautechnischen Details in Form der Verwendung von Eisen-armierungen in den Gewölben und Schraubbolzenverbindungen im Dach können nirgendwo derart anschaulich als wesentliches Strukturelement neumannscher Bauten gezeigt werden.
Wenn allerdings nicht umgehend gehandelt wird, drohen weitere Schäden. Nur durch die immens stabile Bauweise nach Plan Balthasar Neumanns konnte ein Großteil der Substanz bewahrt werden. Bei einem auch nur teilweisen Einsturz der Gewölbe, der bei fortschreitendem Verfall immer wahrscheinlicher wird, kommt es allerdings zu irreparablen Schäden, was einen Totalverlust bedeutet Wir sind angetreten, dies zu verhindern und diesen einmaligen Bau für die Nachwelt zu erhalten. Die zurzeit angefangene Sicherung ist ein erster Schritt in diese Richtung.
Grundsätzlich hat jeder Eigentümer eines Baudenkmals das Recht, Anträge bei den Behörden zu stellen um einen Zuschuss zu erhalten. Denkmäler befinden sich meist in Privateigentum und an ihrem Erhalt besteht immer ein öffentliches Interesse. Sie sind gleichzeitig privatnützig wie auch Allgemeingut. Dieses Denkmal besitzt für den Eigentümer keinen wirtschaftlich nutzbaren Wert und wäre ohne öffentliche Förderung durch ihn auch nicht sanierbar.
Damit die Fördergelder im vorliegenden Fall allerdings ausgezahlt werden können, musste das Gebäude in ein langfristiges Erbbaurecht (50 Jahre) zugunsten unseres Vereins übergehen. Dies war Grundbedingung der Förderer, Gelder für dieses Projekt in Aussicht zu stellen. Das Erbbaurecht ist ein eigentumsähnliches Recht an dem Grundstück. Der jetzige Eigentümer bleibt zwar Grundstückseigentümer, eine Nutzung des Baus durch ihn ist aber durch das Erbbaurecht auf Jahrzehnte ausgeschlossen. Der Erbbaurechtsvertrag wurde durch das Landesamt für Denkmalpflege rechtlich geprüft.
Kaum einer hielt es angesichts des jahrelangen Verfalls des Baus, der sichtbaren schweren Schäden und der mangelnden Nutzungsperspektiven noch für möglich, dass dieses einmalige Denkmal noch eine Zukunft haben würde.
Angesichts der verfahrenen Situation war eine Lösung für das Denkmal nur auf Basis idealistischen Engagements denkbar. Denn wirtschaftlich betrachtet ist der immense Aufwand, welcher allein für die Vorbereitung der Rettung erforderlich war, nicht darstellbar. Gleichzeitig war es immer das Ziel, die großartige Architektur des Gebäudes der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können.
Es braucht uns als Verein als Multiplikator, als Motor, der ohne wirtschaftliche Zwänge die Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft und gleichzeitig auch die Bevölkerung auf die Notwendigkeit der Rettung aufmerksam macht, der beharrlich immer wieder vorstellig wird, wenn es um die Belange dieses einzigartigen Denkmals geht und welcher in seinen Bemühungen nicht nachlässt bis er sein großes Ziel erreicht hat.
Dabei bringen sich alle unsere Vereinsmitglieder jedes in seinem Rahmen und auf seine Weise ein und tragen so zum Gelingen dieses großen Projekts bei. Noch sind wir eine relativ kleine „Truppe“, deshalb sind uns neue Mitstreiter sehr willkommen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dabei wären bei der Wiedergewinnung dieser architektonischen Einzigartigkeit für die Allgemeinheit.
Wichtig ist uns nicht nur die Rettung sondern ganz besonders auch die sinnvolle Nutzung des Baus. Dazu haben wir ein Nutzungskonzept erarbeitet, welches sich hervorragend für das Gebäude eignet. Der noch bestehende Rest des Gutshofes soll der Allgemeinheit zugänglich gemacht und zu einem „Balthasar-Neumann-Forum“, d.h. einem Informationszentrum zu dem Baumeister Balthasar Neumann umgenutzt werden. Anhand von Informationstafeln und Führungen sollen Interessierte sich dort über die Vielfalt der Bauwerke des großen Architekten in Franken, seine Architektur und seine Auftraggeber, die Grafen von Schönborn, informieren können.
Das erarbeitete Nutzungskonzept wurde in einer Machbarkeitsstudie des angesehenen Büros Frankonzept als empfehlenswert herausgestellt. Diese Studie wurde durch mehrere Landkreise unter dem Titel „Inwertsetzung des kulturellen Erbes Balthasar Neumanns in Franken“, in Auftrag gegeben 1.
Der Verein setzt sich für die Verwirklichung des Nutzungskonzepts und die regelmäßige Öffnung dieses Baudenkmals für die Allgemeinheit ein.
1 vgl. https://www.landkreis-schweinfurt.de/fileadmin/inhalt_service-info/SG12_Kreisentwicklung-Regionalmanagement/Balthasar_Neumann_-_Machbarkeitsstudie_-_17.01.2022.pdf , dort insbesondere auf den Seiten 119, 169 und 185 jeweils ff.
Wenn Sie uns eine Spende geben, tragen Sie zur Rettung eines Denkmals von nationaler Bedeutung bei. Wir sind ein gemeinnütziger, idealistischer Verein, welcher das Gebäude auf 50 Jahre mit einem Erbbaurecht übernommen hat. Das Gebäude wird damit auf Jahrzehnte der Allgemeinheit und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dieses Vorgehen ist im Übrigen kein Sonderweg, sondern schon vielfach in Deutschland praktiziert. Als Beispiel seien genannt:
Schloss Raueneck (Haßberge): Das Erbbaurecht wurde durch den Landkreis Hassberge über-nommen und auf dieser Basis eine Burgruine gerettet,
Schloss Hummelshain (Thüringen): Ein Förderverein hat das Schloss in Erbbaurecht über-nommen und mit öffentlichen Geldern gesichert.
Bei Rückfall des Erbbaurechts an den Eigentümer ist sichergestellt, dass die in das Gebäude investierten Spenden dem gemeinnützigen Zweck erhalten bleiben.
Übrigens: Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Eine Spendenbescheinigung wird vom Verein ausgestellt. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Das Gebäude verbleibt im Privateigentum und der Verein hat ein langfristiges Erbbaurecht an dem Gebäude eingeräumt bekommen. Da der rein idealistisch handelnde Verein gemeinnützig ist, ist die langfristige Nutzung für die Allgemeinheit damit gesichert.
Wurde Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns an info@gutshof-oettershausen.de !
